3 August 2026
17:18



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Betriebspensionen: RKL rät zu Feststellungsklagen

by Anja Herberth

Credit: Shutterstock

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in zwei Urteilen bestätigt, dass Pensionsansprüche auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Paare gelten. Die österreichischen Pensionskassen verweigern diese Ansprüche aber trotzdem immer wieder. Ein eingetragenes Paar klagte nach einer negativ beantworteten Anfrage gegen die Valida Pension AG und VBV Pensionskassen AG - einer der Partner war jahrelang bei der Austria Tabak AG angestellt und wollte sichergehen, dass sein Partner nach seinem Tod abgesichert ist.

In gleicher Höhe, unter gleichen Bedingungen

Nachdem die Pensionskassen auch die bereits gefällten Urteile des EuGH ignorierten, hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien die beiden Pensionskassen in die Schranken gewiesen. Die Hinterbliebenenpension ist in gleicher Höhe und unter gleichen Bedingungen an überlebende eingetragene PartnerInnen auszuzahlen, wie es auch überlebenden EhepartnerInnen zusteht.

Die beiden Pensionskassen haben gegen dieses Urteil berufen, das Oberlandesgericht hat die Berufung jedoch verworfen und die Verurteilung der Valida vollumfänglich bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA geht nun davon aus, dass die Pensionskasse auf die Revision an den Obersten Gerichtshof nur deshalb verzichtet hat, um ein für sie negatives höchstgerichtliches Urteil zu vermeiden.

Aus diesem Grund rät Helmut Graupner, LAMBDA-Präsident und Rechtsanwalt des Klägers, allen Betroffenen zu einer Feststellungsklage: “Ein rechtskräftiges Urteil bringt Rechtssicherheit und erspart dem/der hinterbliebenen PartnerIn, zusätzlich zur Trauer und allen anderen Problemen, auch noch den Prozess um die Witwen/r-Pension führen zu müssen und während dessen Dauer keine Zahlungen zu erhalten.”