31 Oktober 2013
15:41



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Intersexualität: Ich, du, er, sie - es?

by Anja Herberth

In Deutschland ändert sich das Personenstandgesetz - das kann aber nur der Anfang einer gesellschaftlichen Veränderung sein / Credit: Shutterstock

Mit 1. November 2013 tritt in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft: Bis dato war jedes Neugeborene einem Geschlecht zuzuordnen, das gehört nun der Vergangenheit an. Das heißt nun nicht automatisch, dass Intersexualität einen eigenen Status erhält, denn im Feld mit der Geschlechtsangabe steht statt “intersexuell” einfach gar nichts mehr. De fakto entsteht dadurch eine eigene Kategorie, denn Menschen können nun nicht nur männlich oder weiblich sein. Im Gesetz ist dies so verankert: “Kann dem Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.”

Was ist Intersexualität?

Intersexualität kommt sehr selten vor und entsteht in der frühen Embryonalphase. Unter dieser Definition sind unterschiedliche Diagnosen zusammengefasst, ihnen gemeinsam ist aber immer, dass die Geschlechtsteile und -merkmale bei der Geburt entweder nicht nur einem Geschlecht entsprechen, oder nicht eindeutig sind. Intersexualität hat überhaupt nichts mit Sexualität oder auch Transidentität zu tun. Transidente Menschen kommen entweder als Mädchen mit einem Penis und XY-Chromosomensatz, oder als Junge mit XX-Chromosomensatz und einer Vagina zur Welt. Sie haben eine geschlechtliche Identität, die nach der Geburt auch nicht mehr veränderbar ist.

In einer Hamburger Studie wurde deutlich, dass die Behandlungen Intersexueller meist in der Kindheit und Jugend vorgenommen werden - zu einem Zeitpunkt, an dem die TeilnehmerInnen nur bedingt einwilligungsfähig sind. Ziel ist oftmals eine rasche möglichst eindeutige Geschlechtszuweisung, die mit einer Vielzahl an chirurgischen Eingriffen und durch Hormongaben erreicht wird. Etwa ein Drittel der Befragten bewertete die geschlechtsangleichende Operation als sehr/zufriedenstellend, ein weiteres Drittel ist sehr/unzufrieden, und das letzte Drittel ist zum Teil zufrieden/unzufrieden. Wenn keine medizinische Notwendigkeit vorhanden ist, so rät die Studie dazu, die Entscheidung in ein Alter zu verlegen, in die PatientInnen selbst über ihre geschlechtskorrigierenden Eingriffe entscheiden können.

Am nun geänderten Gesetz wurde die Kritik laut, dass eine weitgehend undefinierte Kategorie im Personenstand intersexuelle Menschen auch als solche outet - mit allen Konsequenzen. So hängen viele Rechtsnormen mit einem bestimmten Geschlecht zusammen. Eine Ehe ist als Bindung zwischen Mann und Frau definiert, eine eingetragene Lebenspartnerschaft als Bindung zwischen zwei Menschen gleichen Geschlechts. Und wie sieht es zukünftig mit Paaren aus, wo zumindest ein Partner unbestimmten Geschlechts ist?

Weiters ist nun fraglich, ob Eltern ihrem Kind den Status der Definitionslosigkeit “antun” wollen - und ob diese Gesetzesänderung die frühe Geschlechtsanpassung nicht sogar fördert. Welche sozialen Konsequenzen hat dieser Status noch - etwa im Kindergarten, in der Schule, in der Identitätsfindung? All diese Fragen müssen in einem weiteren Prozess noch geklärt werden; die Änderung des Personenstandsgesetzes war erst der Anfang.

Links:

Hamburger Forschergruppe Intersex

Bundesdeutsche Vertretung der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen