Selbst Opferschutzorganisationen waren gegen die Pädophilie-Initiative - dennoch stimmten die Schweizer vergangenen Sonntag für die Vorlage. Sie besagt, dass verurteilte Sexualstraftäter automatisch und lebenslang nicht mehr im Kinder- und Jugendbereich arbeiten dürfen. Die Umsetzung wird für Justizministerin Simonetta Sommaruga jedoch spannend: Die Vorlage widerspricht der geltenden Verfassung.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
In der Schweizer Verfassung ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verankert. So soll gewährleistet sein, dass Eingriffe in die Grundrechte auch gerechtfertigt sind. Die wortgetreue Umsetzung der Vorlage im Gesetz wäre durch das Parlament zwar möglich, auch wenn dabei ältere Verfassungsbestimmungen verletzt werden, Justizministerin Simonetta Sommaruga warnt jedoch davor, “mit Automatismen den Rechtsstaat auszuschalten.”
Die Initiative fordert, dass nach einer Verurteilung automatisch lebenslang keine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen möglich ist. Es soll auch keine Begutachtung durch einen Richter erfolgen, der beurteilt, ob diese Strafe notwendig ist oder nicht. Die Kritiker der Vorlage brachten unverhältnismäßige Beispiele in die Diskussion ein, die von der Initiative auch erfasst werden, wie etwa die Jugendliebe.
Laut Strafgesetzbuch ist beispielsweise ein Straftatbestand erfüllt, wenn ein Kind das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und sexuelle Handlungen mit jemandem vollzieht, der das 20. Lebensjahr bereits erreicht hat. Ein 21jähriger Mann, der mit einer 15jährigen Sex hat, könnte nach diesem Paragraphen verurteilt werden - und dürfte beispielsweise nie mehr als Sporttrainer mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Auch ein Kioskverkäufer, der einem 15jährigen ein Sexheft verkauft, wäre von diesem Paragraphen erfasst. Durch das weitverbreitete Sexting würden sich viele Jugendliche selbst strafbar machen, argumentierte der Appenzeller Nationalrat und Rechtsanwalt Andrea Caroni gegen die Initiative. Es gebe viele Beispiele von Personen, die in keiner Weise pädophil sind und von einem Berufsverbot erfasst würden.
Ausweg aus dem Dilemma
Justizministerin Sommaruga erklärte, dass ein Ausweg aus diesem Dilemma bereits von Bundesrat und Parlament ausgearbeitet wurde. Eine Verschärfung des Strafrechts, im Einklang mit der geltenden Verfassung und der Verhältnismäßigkeit, sei bereits erarbeitet und verbessere den Schutz sogar umfassender, als es die Initiative vorsehe. Die geplante Verschärfung schütze Kinder und andere schutzbedürftige Personen auch vor physischer und psychischer Gewalt.
Hier nachlesen:
NZZ.ch: Die Umsetzung wird spannend http://www.nzz.ch/
Infos zur Initiative: Kinder-schuetzen.ch