In den vergangenen Monaten wurden weltweit einige Gesetze geändert, die oftmals positive, aber leider auch negative Auswirkungen auf Homosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare haben. So kippte der US-amerikanische Supreme Court das 1996 erlassene Bundesgesetz zur Verteidigung der heteronormativen Ehe. Die Regelung verstoße gegen das in der Verfassung verankerten Gleichheitsgebot. Eine verwitwete lesbische Frau hatte geklagt, da nur heterosexuelle Ehepartner die Vorteile in den Bereichen Steuern, Krankenversicherungen und Erbschaften nutzen konnten. Weiters wurde das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe in Kalifornien für unrechtmäßig erklärt. Ein republikanischer Abgeordneter hat bereits eine Gesetzesinitiative zum Schutz traditioneller Ehen angekündigt.
Ab 2014 werden Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen PartnerInnen auch in England und Wales möglich sein. Das Unterhaus nahm die Vorlage des Oberhauses ohne Änderungen an, die Queen wird dem Gesetz in den kommenden Tagen zustimmen. Nun muss nur noch die Software auf den Standesämtern angepasst werden.
In Frankreich wurde indes schon im Juni die erste Hochzeit zwischen einem gleichgeschlechtlichen Paar gefeiert: Vincent Autin und Bruno Boileau gaben sich im südfranzösischen Montpellier das Ja-Wort. Ein historischer Moment, der das Land in den vergangenen Monaten spaltete: In Großdemonstrationen versuchten konservative Kräfte und die katholische Kirche gegen den Plan zu mobilisieren. Der Verfassungsrat segnete das Gesetz jedoch ab, mit 18. Mai wurde offiziell die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren eingeführt.
In Deutschland setzte man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts rasch um: Das sogenannte Ehegattensplitting wurde nun auch den eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare gewährt. Das Ehegattensplitting, das bis zum Urteilsspruch heterosexuellen Ehepartnern vorbehalten war, addiert das Einkommen beider und teilt die Summe durch zwei. Damit profitieren auch gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften vor allem dann, wenn einer der Partner ein höheres Einkommen erzielt. Ganz freiwillig war dieser Schritt jedoch nicht: Das deutsche Verfassungsgericht zwang die Bundesregierung zum Handeln, indem es die Gleichstellung heterosexueller und homosexueller Paare forderte.
Auch in Österreich wird am 1. August die Novelle zum Adoptionsrecht in Kraft treten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wertete die bisherige Lage als Verletzung der Menschenrechtskonvention. Das Gesetz beschränkt sich jedoch auf die Stiefkindadoption, die Sukzessivadoption - die Adoption eines adoptierten Kindes des/der PartnerIn - wurde in diesem Gesetzesvorschlag noch nicht aufgenommen. Cécile Balbous, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI), wies in einer Aussendung darauf hin, dass der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof erst im Februar 2013 das Sukzessivverbot als verfassungswidrig aufhob. “Es ist davon auszugehen, dass ein derartiges Verbot auch in Österreich früher als später wieder als menschenrechtswidrig aufgehoben wird”, so Balbous. Einer der zentralen Forderungen anlässlich der Regenbogenparade im Juni war die Gleichstellung bei der Adoption: “Wir fordern volle und gleiche Adoptionsrechte für alle Menschen - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Familienstandes.” Seit Anfang Juli dürfen homosexuelle Paare auch außerhalb von Amtsräumen ihre eingetragene Partnerschaft schließen - Verfassungsrichter hoben die entsprechende Regelung als diskriminierend und verfassungswidrig auf.
Russisches Gesetz gegen “Homosexuellen-Propaganda”
Währenddessen unterzeichnete Staatspräsident Wladimir Putin ein Gesetz, das in Russland “Kinder und Heranwachsende vor einer Beeinflussung schützen” soll. So stehen positive Äußerungen zu Homosexualität in der Gegenwart von Minderjährigen oder in Medien unter Strafe. Davon sind beispielsweise auch ausländische Touristen betroffen, die Kundgebungen wie Schwulen- und Lesbenparaden unterstützen. Ausländische Staatsbürger können bei Verstoß gegen das Gesetz nun bis zu 15 Tage in Gewahrsam genommen und mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Rubel (etwa 2.300 Euro) bestraft werden.
Demzufolge geht man davon aus, dass Homosexualität schädlich für die Psyche sein kann und eine “verzerrte Vorstellung zwischenmenschlicher Beziehungen” vermittle. Putin verbat sich die Einmischung anderer Länder in die Gesetzgebung, nachdem aus den westlichen Ländern teils heftige Kritik an der Stigmatisierung und Tabuisierung von Homosexualität formuliert wurde. Harsche Kritik kam beispielsweise vom deutschen Außenminister Guido Westerwelle, der bekanntermaßen mit seinem langjährigen Partner Michael Mronz verheiratet ist.