Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen

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Mit breiter Zustimmung (113 zu 48 Abgeordneten) beschloss der Nationalrat den Gesetzesentwurf zur Fortpflanzungsmedizin, der seitens Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gemeinsam mit Justizminister Wolfgang Brandstetter ausgearbeitet wurde. Zu den Kernpunkten zählen die Ermöglichung von Eizellenspenden sowie die Samenspenden Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation. In Umsetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs wird lesbischen Paaren ebenfalls der Zugang zu Samenspenden erlaubt.

Weiterhin verboten bleibt hingegen die Leihmutterschaft und das genetische Screening. Die Überprüfung einer befruchteten Eizelle auf schwere Erbkrankheiten vor der Einpflanzung ist auch hinkünftig nur unter bestimmten und äußerst restriktiven Voraussetzungen möglich. Ein Abänderungsantrag brachte ein dezidiertes Werbeverbot für Eizellenspenden sowie eine weitere Verschärfung des bereits in der Regierungsvorlage enthaltenen Vermittlungsverbots.

Grundsätzlich haben Kinder dem Gesetz nach nach Vollendung des 14. Lebensjahres das Recht, Aufklärung über ihre genetische Elternschaft zu erhalten. Dies soll auch durch umfassende Aufzeichnungspflichten gewährleistet werden. Ob es allerdings ein zentral geführtes Register über samen- und Eizellenspenden geben wird, ist noch offen und wird seitens des Gesundheitsministeriums geprüft. Ebenso noch in Schwebe ist die etwaige Erhebung weiterer Daten zur Gewährleistung der Qualitätssicherung.

Breite Mehrheit, aber auch harte Kritik

Die zuständige Wiener Stadträtin für Antidiskriminierung, Sonja Frauenberger, zeigte sich über die Novelle erfreut: “Auch lesbische Paare können nun in Österreich ihren Kinderwunsch erfüllen, das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Gleichstellung von Regenbogenfamilien.” SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder wies weiters darauf hin, dass Österreich in der Präimplantationsdiagnostik in Europa bisher Nachzügler gewesen sei. Während SPÖ, Grüne und NEOS geschlossen für das neue Gesetz stimmten und sich über die neuen gesetzlichen Bestimmungen freuten, kam harte Kritik aus der ÖVP, dem Team Stronach und der FPÖ. ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg kritisierte die Präimplantationsdiagnostik als Selektionsverfahren, das zwischen wertem und unwertem Leben unterscheidet. Er würde auch gerne die Möglichkeit streichen, nicht lebensfähige bzw. schwerstbehinderte Kinder bis zur Geburt abtreiben zu können.

FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein befürchtet, dass mit dem Gesetz “die Büchse der Pandora geöffnet wird”, für ihren Fraktionskollegen Herbert Kickl wird dadurch die Natur komplett verdreht und die Schöpfung auf den Kopf gestellt. Diese Vorwürfe wiesen die SPÖ-Abgeordneten Erwin Spindelberger und Ulrike Königsberger-Ludwig mit Hinweis auf die strengen Bestimmungen zurück. Es handle sich um ein Gesetz nach Augenmaß, das dem medizinischen Fortschritt Rechnung trage.

Für das Team Stronach ist das Gesetz ethisch nicht akzeptabel und missachte Kinderrechte, durch die Präimplantationsdiagnostik mache man die Eugenik gesellschaftsfähig. TS-Abgeordneter Marcus Franz wandte ein, dass es Studien gebe, wonach Menschen, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden, größere gesundheitliche Probleme haben als natürlich gezeugte Menschen.

Hier mehr dazu lesen:

Presseaussendung der Parlamentsdirektion

 

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